Garten Tipps von Richard Bauch e.V.
| Der Umwelt zuliebe | Das Verbrennen von Grünschnitt, Baum- und Strauchschnitt sowie Laub ist in Gera ganzjährig verboten. Unerlaubtes Verbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Nutzen Sie stattdessen die Biotonne, Kompostierung oder Wertstoffhöfe. Wichtige Punkte zum Verbrennungsverbot:- Keine Brenntage: Seit 2016 sind in Thüringen, einschließlich Gera, keine „Brenntage“ für Pflanzenabfälle mehr erlaubt. - Ausnahmen: Erlaubt sind lediglich Brauchtumsfeuer (wie Osterfeuer), die bei der Stadt Gera (Ordnungsbehörde) angezeigt werden müssen. - Feuerschalen: Das Verbrennen von trockenem Holz in Feuerschalen ist als Licht- oder Wärmequelle zulässig, solange keine Nachbarn gestört werden. - Entsorgung: Gartenabfälle müssen kompostiert oder über die Biotonne bzw. Grünabfallannahmestellen entsorgt werden. Verboten ist:- Das Verbrennen von Abfällen (Gartenabfälle, Papier, Plastik). - Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus (Explosionsgefahr). - Starke Rauchentwicklung, die Nachbarn belästigt. Zuwiderhandlungen können hohe Bußgelder nach sich ziehen und die Feuerwehr auf den Plan rufen. |
