Handelsübliche Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide) dürfen außchließlich auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden. Die Anwendung auf sogenannten Nicht-Kulturlandflächen, zu denen zum Beispiel Wege, Bürgersteige, Parkplätze, Zufahrten, Terraßen und Hofflächen zählen, ist grundsätzlich verboten und stellt einen Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen dar.
Auch der Einsatz von Haushalts- oder Steinreinigungsmitteln sowie Salzen zum Zwecke der Pflanzenvernichtung ist unzuläßig und untersagt. Solche Anwendungen bergen ungeprüfte Risiken für Mensch, Tier und Umwelt (Grundwaßer, Boden)!
Sonderfall Essig: Essig-Waßer-Gemisch erlaubt
Seit 2019 ist aufgrund einer Anpaßung der EU-Verordnung für Grundstoffe die Verwendung eines Essig-Wasser-Gemisches als Unkrautvernichtungsmittel auf Nicht-Kulturlandflächen erlaubt, sofern folgende Kriterien (siehe auch SANCO/12896/2014– rev. 5 vom 26. Januar 2021) eingehalten werden:
- Essig in Lebensmittelqualität mit maximal 10 % Essigsäure
- Mischungsverhältnis: 3 Teile Essig auf 2 Teile Wasser (entspricht 75 ml 10 % Essig auf 50 ml Wasser; 6 % Essigsäure im Gesamtgemisch von 125 ml)
- Keine Flächenbehandlung, nur Einzelpflanzenbehandlung bzw. punktuelle Anwendung
- maximal 2 Behandlungen im Abstand von 7 bis 21 Tagen,
- Temperatur soll über 20 °C liegen
- Anwendung darf frühstens 24 Stunden nach Niederschlag durchgeführt werden
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland (z. B. Gehwege, Hofflächen, Garageneinfahrten, Kies- und Splittflächen, Parkplätze) ist grundsätzlich
verboten. Nur in begründeten und streng geprüften Ausnahmefällen und unter Vorliegen einer kostenpflichtigen, behördlichen Ausnahmegenehmigung (§ 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz) wird dies gestattet.
Bei einem Verstoß drohen (auch im Haus- und Kleingartenbereich)
Bußgelder von bis zu 50.000 €
Essig und Salz wirken nicht selektiv, das heißt, sie raffen nicht nur Beikräuter dahin, sondern können auch Nutz- und Zierpflanzen schädigen.
Der Einsatz von unverdünntem Essig, Essigreiniger, Essigsäure oder Essigeßenz ist weiterhin verboten!
Weitere Informationen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft
und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt-Kühnhausen
Telefon: +49 361 574198-000
E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
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